Als Kanzlei mit Fokus auf das Fachgebiet Arbeitsrecht beraten wir sowohl Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte wie auch Konzernbetriebsräte in allen Fragen rund um das Arbeitsrecht.
Im Rahmen des individuellen Arbeitsrechts werden hier Fragen des Bestandsschutzes und des Kündigungsschutzes bearbeitet. Auch die Bearbeitung aller weiteren Themenfelder aus der Sphäre des Arbeitsvertrages und der arbeitsrechtlichen Verhältnisse zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird abgebildet - und zwar in der außergerichtlichen Beratung und Vertretung wie auch im Klageverfahren vor Gericht.
Auch im kollektivarbeitsrechtlichen Bereich begleiten wir als Rechtsanwälte Beschlussfassungen, Vorbereitung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Einigungsstellenverfahren im außergerichtlichen Bereich wie auch Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten in Hannover, in Hildesheim wie auch im gesamten Bundesgebiet.
Herr Rechtsanwalt Peter Pistorius ist neben seiner Tätigkeit als Fachanwalt für Arbeitsrecht auch dem Versicherungsrecht verschrieben. So finden insbesondere die Regelungen zum betrieblichen Altersversicherungsgesetz und sonstigen versicherungsrechtlichen Erwägungen (außerhalb des Sozialversicherungsrechts) hier im Rahmen der arbeitsrechtlichen Konsultationen ihre Berücksichtigung.
Herr Rechtsanwalt Matthias Fiene ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und verfügt über eine mehr als 30-jährige juristische Erfahrung als Rechtsanwalt, Personalleiter und ehrenamtlicher Richter. Aufgrund seiner langjährigen Erfahrungen in verschiedenen Funktionen ist Herr Rechtsanwalt Fiene in der Lage, schnelle, praxisnahe, rechtssichere und effiziente Lösungen zu erarbeiten. Die Berücksichtigung betriebswirtschaftlicher Faktoren und die Beherrschung der englischen Sprache sind hierbei selbstverständlich.
Frau Rechtsanwältin Christine Hippmann ist neben der starken arbeitsrechtlichen Ausrichtung der Kanzlei auch als Steuerrechtsmagister zudem mit steuerrechtlichen Erwägungen vertraut, was ihr gerade im Bereich der Konzernbetriebsratstätigkeit wie auch im Rahmen der Begleitung von Wirtschaftsausschüssen sehr zum Vorteil gereicht.
Herr Rechtsanwalt Andreas Löcherer (angestellter Rechtsanwalt) ist neben den Themen des Kündigungsschutzes mit dem gesamten individualarbeitsrechtlichen Feld vertraut. Einen Namen hat er sich im Bereich der Begleitung von Massenkündigungsverfahren und im Bereich der Durchsetzung und Abwehr von Bonifikations- und Tantiemeansprüchen gemacht.