
Als Kanzlei mit Fokus auf das Fachgebiet Arbeitsrecht beraten wir sowohl Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Betriebsräte, Gesamtbetriebsräte wie auch Konzernbetriebsräte in allen Fragen rund um das Arbeitsrecht.
Im Rahmen des individuellen Arbeitsrechts werden hier Fragen des Bestandsschutzes und des Kündigungsschutzes bearbeitet. Auch die Bearbeitung aller weiteren Themenfelder aus der Sphäre des Arbeitsvertrages und der arbeitsrechtlichen Verhältnisse zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber wird abgebildet - und zwar in der außergerichtlichen Beratung und Vertretung wie auch im Klageverfahren vor Gericht.
Auch im kollektivarbeitsrechtlichen Bereich begleiten wir als Rechtsanwälte Beschlussfassungen, Vorbereitung und Verhandlung von Betriebsvereinbarungen, Einigungsstellenverfahren im außergerichtlichen Bereich wie auch Beschlussverfahren vor den Arbeitsgerichten in Hannover, in Hildesheim wie auch im gesamten Bundesgebiet.