Im Zentrum des kollektiven Arbeitsrechts steht das Betriebsverfassungsrecht, welches durch das Betriebsverfassungsgesetz geregelt wird. In dem vorgenannten Gesetz sind die Regeln des gemeinsamen Wirkens zwischen dem Arbeitgeber und den Mitarbeitern des Betriebes, der Belegschaft, welcher durch den von der Belegschaft gewählten Betriebsrat repräsentiert wird, geregelt. Das Regelwerk des Betriebsverfassungsgesetzes beschreibt das Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und maßgeblich dem Betriebsrat.
Von ganz zentraler Relevanz sind die Bereiche des Betriebes, in denen der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht hat. Der Arbeitgeber muss bei den starken Mitbestimmungsrechten eine Einigung mit dem Betriebsrat herbeiführen. Das Betriebsverfassungsrecht sieht eine Vielzahl von Durchgriffsmöglichkeiten vor, wie der Betriebsrat den Arbeitgeber bei wichtigen zentralen und maßgeblich bei die Mitarbeiter betreffenden Regelungen mit einbezieht.
Auch soweit im Betriebsverfassungsrecht die "vertrauensvolle Zusammenarbeit" geregelt ist, kommt es immer wieder zu Situationen und Streitigkeiten zwischen dem Betriebsrat und dem Arbeitgeber, die die Besorgnis wecken, dass genau diese vertrauensvolle Zusammenarbeit nicht gepflegt wird. Aufgabe des kollektivrechtlich arbeitenden Anwalts ist die Erinnerung an die vertrauensvolle Zusammenarbeit an die Betriebsparteien (Arbeitgeber und Betriebsrat) sowie die interessengesteuerte Begleitung von Betriebsvereinbarungen, Regelungsabreden und sonstigen rechtlichen Auseinandersetzungen.
Das Kollektivrecht unterscheidet sich von dem Individualrecht insbesondere dadurch, dass die Relevanz in aller Regel nicht für einen einzelnen Mitarbeiter, sondern für ganze Gruppen des Betriebes oder das Unternehmen schafft.
Die kollektive Arbeit kann sowohl in der Betriebsratstätigkeit begründet sein, was der Regelfall des kollektiven Arbeitsrechts darstellt. Aber auch die rechtliche Begleitung von Fragen des Tarifrechts, des Tarifvertragsrechts, des Streiks und der Aussperrungen von Mitarbeitern kann das kollektive Arbeitsrecht zum Inhalt haben.
Ebenso werden auch mit dem kollektiven Arbeitsrecht die Interessenvertretungen von Schwerbehindertenvertretungen und von Ausbildungsvertretungen mit umfasst.